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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung | 1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Weisungen des angestellten Personals Folge zu leisten. | 2. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Trainingskleidung und sauberen Turnschuhen gestattet. | 3. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot. | 4. Für mitgebrachte Bekleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. | 5. Sachbeschädigungen in den Studioräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat. | 6. Die Haftung für etwaige Folgen von Unfällen entfällt, wenn das Mitglied den Unfall selbst verschuldet hat, | 7. Wird es dem Fitness-Center aus Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen und dergleichen) unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden. | 8. Bei Verlegung der Trainingsräume hat jedes Mitglied die Möglichkeit, den Vertrag zu lösen. | 9. Die Vergütung wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig, da die Betriebskosten auch bei verminderten Teilnehmern anfallen und der Betrieb im gleichen Aufwand weitergeführt werden muss. | 10. In der Festlegung der Zeiten und der erforderlichen Änderungen von Trainingstagen und Trainingszeiten ist das Fitness-Center frei. | 11. Bei Anstieg der allgemeinen Betriebskosten ist eine dem Anstieg entsprechende Beitragserhöhung möglich. | 12. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. | 13. Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderweitigen vertraglichen Bestimmungen. Eine evtl. unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Wesen des Vertrages und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entsprechende Regelung zu ersetzen. |
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